{"id":32,"date":"2018-01-04T15:43:00","date_gmt":"2018-01-04T13:43:00","guid":{"rendered":"http:\/\/burnout-hilfe-lehrer.de\/?page_id=32"},"modified":"2018-01-04T15:43:00","modified_gmt":"2018-01-04T13:43:00","slug":"konditionen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/burnout-hilfe-lehrer.de\/?page_id=32","title":{"rendered":"Konditionen"},"content":{"rendered":"<p class=\"bodytext\"><b>Psychotherapie<\/b><\/p>\n<p class=\"bodytext\">Die Psychotherapie (HPG) ist grunds\u00e4tzlich erstattungsf\u00e4hig bei Beihilfe und Privater Krankenkasse. Die privaten Krankenversicherungen \u00fcbernehmen in der Regel zwischen 50 und 100% der Kosten. Versicherte der Beihilfe und der privaten Krankenkassen erhalten eine Rechnung nach den geltenden Geb\u00fchrenordnungen. Bitte beachten Sie die Bestimmungen zur Beihilfef\u00e4higkeit sowie diejenigen Ihrer Krankenkasse.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nur in sehr eng umrissenen Grenzen m\u00f6glich. Falls Sie \u00fcber die gesetzliche Krankenkasse abrechnen wollen, setzen Sie sich zun\u00e4chst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und lassen sich die Liste der Kassentherapeuten geben. Sie k\u00f6nnen sich dann dort ohne \u00dcberweisung\u00a0direkt anmelden. In der Regel werden Sie dann auf eine Warteliste gesetzt. Sollten Sie in vertretbarer Zeit keinen geeigneten Therapeuten finden, dokumentieren Sie dies bitte (Briefe, eMails, Telefonnotizen). Sie k\u00f6nnen sich dann mit uns in Verbindung setzen, um bei Ihrer Kasse einen Antrag auf Kostenerstattung einer Therapie bei uns zu stellen.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><b>Beratung, Selbstzahler-Therapie<\/b><\/p>\n<p class=\"bodytext\">Selbstzahler erhalten eine individuelle Rechnung. In der Regel werden dabei Therapie im Sinne einer Heilbehandlung und psychologische Beratung mit einem pauschalen Satz von 90 EUR f\u00fcr eine Stunde (60 min) verg\u00fctet. Manchmal ist es hilfreich, l\u00e4ngere Sitzungen durchzuf\u00fchren, diese werden mit 135 EUR f\u00fcr 90 Minuten oder 180 EUR f\u00fcr 120 Minuten berechnet.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Wenn Sie in nachweisbaren Geldn\u00f6ten stecken (z.B. Arbeitslosigkeit), sprechen Sie uns ebenfalls direkt an, wir bem\u00fchen uns dann um eine L\u00f6sung, die f\u00fcr beide Seiten passt.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><b>Coaching<\/b><b>, Supervision <\/b><\/p>\n<p class=\"bodytext\">Coaching und Supervision werden nach individueller Vereinbarung abgerechnet.<\/p>\n<p><strong>Terminvereinbarung und Absagen<\/strong><\/p>\n<p>In der Regel werden Sie bei uns innerhalb von 1-2 Wochen einen Termin bekommen. Vor der konkreten Terminvereinbarung k\u00f6nnen wir in einem ausf\u00fchrlichen, kostenlosen Telefongespr\u00e4ch kl\u00e4ren, ob und in welcher Form eine Beratung, ein Coaching oder eine Therapie f\u00fcr Sie pers\u00f6nlich hilfreich sein kann und welche Abrechnungsmodalit\u00e4ten in Frage kommen.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Wir erwarten von Ihnen &#8211; so wie Sie wahrscheinlich auch von uns &#8211; dass Sie einen gemeinsam vereinbarten Termin als definitiv ansehen und nur aus wichtigen Gr\u00fcnden und rechtzeitig absagen. Grunds\u00e4tzlich m\u00fcssen wir f\u00fcr nicht wahrgenommene Stunden ohne rechtzeitige Absage ein Ausfallhonorar berechnen, da wir diesen Zeitraum f\u00fcr Sie reservieren.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Eine Absage gilt in der Regel als rechtzeitig, wenn sie sp\u00e4testens 48 Stunden vor dem Termin erfolgt. Bei kurzfristigeren Absagen wird ein Ausfallhonorar von 50% f\u00e4lltig, bei einer Stunde also 45 EUR. Bei Krankheit oder anderen Gr\u00fcnden, die nicht im Verantwortungsbereich des Klienten liegen, reduziert sich das Ausfallhonorar um 50%, bei einer Stunde also 22,50 EUR.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Psychotherapie Die Psychotherapie (HPG) ist grunds\u00e4tzlich erstattungsf\u00e4hig bei Beihilfe und Privater Krankenkasse. Die privaten Krankenversicherungen \u00fcbernehmen in der Regel zwischen 50 und 100% der Kosten. Versicherte der Beihilfe und der privaten Krankenkassen erhalten eine Rechnung nach den geltenden Geb\u00fchrenordnungen. Bitte beachten Sie die Bestimmungen zur Beihilfef\u00e4higkeit sowie diejenigen Ihrer Krankenkasse. 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